Videosprechstunde

Sie liegen mit hohem Fieber im Bett, sie haben schlimmen Durchfall oder derart starke Rückenschmerzen, dass Sie uns nicht in der Praxis aufsuchen können, brauchen aber am selben Tag eine Konsultation, weil z.B. der Arbeitgeber am ersten Krankheitstag einen ärztliche Bescheinigung verlangt? Dafür haben wir die Videosprechstunde. Auch Beratungen und Nachbesprechungen können häufig via Videositzung durchgeführt werden.

Falls für den entsprechenden Tag über unser Online Terminbuchungsportal kein Termin mehr zur Verfügung steht, können sie Sich über unsere Online-Rezeption an uns wenden

Wichtig: Wir benötigen für die AU-Sprechstunde ihre aktuelle Mobilfunknummer oder eine gültige e.mail Adresse.  Sie erhalten von uns zunächst eine Bestätigung darüber, dass wir ihre Anfrage erhalten, und sie für eine Videosprechstunde geplant haben.  Wir melden uns dann im Laufe der Sprechstunde bei Ihnen.

Wir verwenden medflex* zur Durchführung der Videosprechstunde Eine Installation der medflex-App ist für die Videosprechstunde nicht zwingend erforderlich. Wir empfehlen Ihnen die Installation dennoch dringend, da die Zuverlässigkeit der Verbindungsherstellung dadurch erheblich steigt.

Bitte halten Sie Ihr Mobiltelefon oder sonstiges digitales Endgerät, das Sie dafür nutzen möchten, ständig bereit, wenn Sie eine Videosprechstunde erwarten.

Bedenken sie bitte, dass nicht in jedem Fall eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Rahmen einer Videosprechstunde ausgestellt werden kann. Hierfür gelten neben medizinischen Grundlagen folgende gesetzliche Bestimmungen:

Patient*Innen, die bei uns bekannt sind können via Videosprechstunde je nach Fallkonstellation eine AU für längstens 7 Tage erhalten. Eine Verlängerung ist dann jedoch nicht mehr per Videosprechstunde möglich. Patient*Innen, die uns nicht bekannt sind, oder die lange nicht mehr in der Praxis waren, dürfen wir nur für 3 Tage krankschreiben. Auch in diesem Fall ist eine Verlängerung per Videosprechstunde nicht möglich. 

Sollte die Erstkonsultation bezgl. des aktuellen Krankheitsgeschehens persönlich in der Praxis erfolgt sein, dann kann eine Verlängerung des Arbeitsunfähigkeitszeitraumes auch per Videosprechstunde erfolgen.


*medflex ist von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für die Durchführung von Videosprechstunden zertifiziert und zu 100% DS-GVO konform.