Videosprechstunde

Sie liegen mit hohem Fieber im Bett, sie haben schlimmen Durchfall oder derart starke Rückenschmerzen, dass Sie uns nicht in der Praxis aufsuchen können, brauchen aber am selben Tag eine Konsultation, weil z.B. der Arbeitgeber am ersten Krankheitstag einen ärztliche Bescheinigung verlangt? Dafür haben wir die Videosprechstunde. Auch Beratungen und Nachbesprechungen können häufig via Videositzung durchgeführt werden.

Falls für den entsprechenden Tag über unser Online Terminbuchungsportal kein Termin mehr zur Verfügung steht, können sie uns auch eine Nachricht via x.patient oder e.mail senden. Wir werden sie schnellstmöglich kontaktieren, sobald es der Praxisablauf ermöglicht.

Sollten sie bislang noch nicht Patientin oder Patient unserer Praxis gewesen sein, dann benötigen wir vorab ihre Versichertendaten. Sie können uns hierzu eine gut lesbare Kopie ihrer Versichertenkarte  als PDF oder Foto per e.mail zukommen lassen. Zur verschlüsselten Übertragung stellen wir ihnen einen PGP-Schlüssel zur Verfügung.

Wichtig: Wir benötigen für die AU-Sprechstunde ihre aktuelle Mobilfunknummer.  Sie erhalten von uns zunächst eine Bestätigung darüber, dass wir ihre Anfrage erhalten, und sie für eine Videosprechstunde geplant haben.  Im Laufe der Sprechstunde erhalten sie dann eine SMS, sobald es losgehen kann. In der Regel geschieht das zwischen 11:00 und 14:00 Uhr bzw. zwischen 16:00 und 18:30 Uhr. Sollten sie den Termin über unser Terminbuchungsportal gebucht haben, dann ist die von uns bestätigte Uhrzeit allenfalls als Orientierung zu sehen. Die SMS enthält einen Link, der alle erforderlichen Zugangsdaten beinhaltet. Das Zeitfenster für das Starten der Sitzung ist nur c.a. 2-3 Minuten lang, da wir dann regelmäßig unsere konventionelle Sprechstunde fortsetzen, oder die nächste Videositzung beginnen müssen!!

Bitte geben sie uns, nachdem sie die Sitzung ihrerseits gestartet haben c.a. 10 bis 15 Minuten Zeit, bis wir in der Sitzung erscheinen. Diese Zeitspanne lässt sich leider in Einzelfällen organisatorisch nicht vermeiden. Es empfiehlt sich, in Erwartung einer Videositzung das Mobiltelefon stets bei sich zur tragen. Bitte halten sie Ihre GKV-Versichertenkarte oder ein anderes Ausweisdokument (Lichtbild erforderlich!) zur Identifizierung bereit.

Bedenken sie bitte, dass nicht in jedem Fall eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Rahmen einer Videosprechstunde ausgestellt werden kann. Hierfür gelten folgende gesetzliche Bestimmungen.

Patient*Innen, die bei uns bekannt sind können via Videosprechstunde je nach Fallkonstellation eine AU für längstens 7 Tage erhalten. Eine Verlängerung ist dann jedoch nicht mehr per Videosprechstunde möglich. Patient*Innen, die uns nicht bekannt sind, oder die lange nicht mehr in der Praxis waren, dürfen wir nur für 3 Tage krankschreiben. Auch in diesem Fall ist eine Verlängerung per Videosprechstunde nicht möglich. 

Sollte die Erstkonsultation bezgl. des aktuellen Krankheitsgeschehens persönlich in der Praxis erfolgt sein, dann kann eine Verlängerung des Arbeitsunfähigkeitszeitraumes auch per Videosprechstunde erfolgen.


Videosprechstunde

Das Sprechzimmer kommt zu Ihnen!

Auch wenn wir der Ansicht sind, dass die meisten Arzt-Patient*innen-Kontakte im Rahmen einer körperlichen Anwesenheit von Arzt/Ärztin und Patient*in im selben Raum am besten aufgehoben sind, begeistert uns dennoch die Möglichkeit, in bestimmten Fällen eine Sprechstunde mit Ihnen via Videotelefonie durchführen zu können. Gesetzesänderungen haben dies jüngst ermöglicht. Wir arbeiten dabei grundsätzlich nur mit Anbietern zusammen, die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zertifiziert sind. So wird sichergestellt, dass Ihre (und unsere) Daten sicher sind. Dritte erhalten keine Kenntnis von den Inhalten unseres Gespräches.

Zum Ablauf der Videosprechstunde:


Wenn wir eine Videosprechstunde mit Ihnen vereinbaren (auch über unser Online-Terminbuchungsportal), dann erhalten Sie von uns einen Zugriffscode per SMS. Durch einfaches Anklicken des in der SMS enthaltenen Links oder auf der Website des Dienstanbieters können Sie sich damit einloggen und das virtuelle Wartezimmer betreten.
Wenn Sie die SMS erhalten haben, dann erwarten wir Sie bereits in der Videositzung. Das Zeitfenster für Ihr Hinzutreten zur Sitzung ist daher nur 2-3 Minuten lang, da wir dann regelmäßig unsere konventionelle Sprechstunde fortsetzen, oder die nächste Videositzung beginnen müssen!! Es empfiehlt sich daher, in Erwartung einer Videositzung das Mobiltelefon im vereinbarten Zeitraum stets bei sich zur tragen. Bitte halten Sie Ihre GKV-Versichertenkarte oder ein anderes Ausweisdokument zur ggf. nötigen Identifizierung bereit. Bitte lesen Sie auch den Abschnitt AU-Sprechstunde weiter oben, in dem der  Verfahrensablauf etwas genauer beschrieben wird. Technische Vorkenntnisse werden dabei praktisch nicht vorausgesetzt. Eine stabile und für Videotelefonie geeignete Internetverbindung sollte allerdings vorhanden sein.