Elektronische Ersatzbescheinigung (eEB)
Wie Sie wissen, können wir Ihnen, vor allem zu Anfang eines Quartals, erst dann Rezepte ausstellen, wenn Ihre Versichertenkarte bereits bei uns eingelesen wurde. Das ist in Zeiten des eRezeptes eine noch lästigere Hürde geworden. Jetzt, da die Rezepte über Draht blitzschnell zu Ihnen und in die Apotheke gelangen, erscheint der Gang in die Praxis zum Einlesen der Karte nochmal sinnloser. Leider werden wir diesen Prozess auf Wunsch und Verlangen der Krankenkassen bis auf Weiteres nicht los, auch wenn am Horizont ein Hoffnungschimmer auftaucht. In bestimmten Konstellationen können Sie uns jedoch auch eine elektronische Ersatzbescheinigung senden. Konstellationen können sein: Die Ausstellung ist dringend, Sie sind nicht mobil, die Karte ist verschwunden und dergl. mehr. Auch im Fall von ausschließlicher Videokonsultation kann das im Folgenden beschriebene Verfahren angewendet werden. Was bisher einen Anruf bei der Krankenkasse erfordert hat und anschließend per Fax versandt wurde, geht nun deutlich einfacher. Voraussetzung allerdings: Ihre GKV muss den Prozess bereits unterstützen und Sie müssen die App Ihrer GKV installiert und vollständig dafür ertüchtigt haben. Ihre Krankenversicherung hilft Ihnen dabei gerne. Sind die Voraussetzungen geschaffen, dann können Sie, ganz ähnlich wie im Beitrag zu den Privatversicherten weiter oben, durch das simple Scannen eines QR-Codes in der GKV-App den Versand an uns anstoßen, der dann seinerseits ganz automatisch, geräuschlos und im Hintergrund geschieht.