!Wir erwarten den speziellen Grippeimpfstoff für über 60 Jährige Anfang Oktober!
Die Impfsaison ist da!
Mit dem Herbst rückt auch die Impfsaison mit großen Schritten heran. Besonders der alljährliche Grippeschutz steht dabei im Fokus. Aber Moment mal: Da war doch noch was?! Richtig, auch Corona, also COVID-19, ausgelöst durch das sog. SARS-CoV 2 Virus, ist noch ein Thema. Die STIKO hat hierfür Empfehlungen erarbeitet. Wer soll nun also Auffrischimpfungen erhalten? Dies sind alle über 60 jährigen, unabhängig von Vorerkrankungen. Dieser Personenkreis soll, nach heutigem Stand, jährlich eine Corona-Auffrischimpfung erhalten. Zu beachten ist, dass die letzte bestätigte COVID-Erkrankung oder Impfung mindestens 12 Monate her sein muss. Das passt gut zur ebenfalls jährlichen Grippeschutzimpfung und kann dankenswerterweise auch simultan geimpft werden. Wir bieten die beiden Impfungen als Simultanimpfung an und entsprechende Termine können online gebucht werden. Der Button führt sie zum speziellen Buchungsportal.
Wenn sie unter sechzig sind, und dennoch gerne eine Auffrischung erhalten möchten, dann können sie auf unserer Coronaseite (COVID-Info) nachsehen, ob sie für eine Impfung in Frage kommen. Im Zweifel sprechen sie uns einfach an.
Hier geht's zur Grippeschutzimpfung ohne COVID-19 Booster (Solo-Impfung)
Erst die Karte, dann das eRezept!
Vielleicht haben Sie es schon gehört, oder sogar schon selbst genutzt. Das elektronische Rezept, kurz: eRezept, hat zum 1.7.2023 einen großen Schritt nach vorne getan. Seit diesem Tag können sie die von uns ausgestellten Rezepte ganz papierlos in der Apotheke Ihrer Wahl einlösen, indem sie ihre Krankenversicherungskarte in das Kartenlesegerät der Apotheke stecken. Die Apotheke sieht dann all jene Informationen, die bislang auf das Rezept gedruckt waren und händigt ihnen die Medikamente aus. Probieren Sie es aus! Es funktioniert.
Aus organisatorischen Gründen benötigen wir vor der ersten Ausstellung eines Rezeptes im jeweiligen Quartal zwingend Ihre elektronische Gesundheitskarte. Das heißt: Hat ein neues Quartal begonnen (1. Januar, 1. April, 1. Juli, 1. Oktober), dann kommen Sie bitte mit Ihrer eGK einmal vorbei, wenn Sie ein Rezept benötigen. Nach dem Einlesen der Karte werden wir Ihr Rezept schnellstmöglich fertigstellen. Sie müssen dann nicht darauf warten, da wir elektronische Rezepte ausstellen, die Sie papierlos (s.o.) mit Ihrer Karte in der Apotheke einlösen können.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!
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Bitte werfen Sie bei Online-Terminbuchungen und vermeintlich ausbleibenden Bestätigungen einen Blick in den Spamordner!
Corona-Impfung: Wie geht's weiter?
Die STIKO hat mittlerweile Empfehlungen ausgesprochen.
Kurz zusammengefasst: Weitestgehend gesunde 18 bis 59 jährige sollen demnach drei sog. Antigenkontakte, also entweder Impfung oder Infektion haben, wobei bestenfalls zwei der drei Antigenkontakte Impfungen sind. Nach diesen drei Antigenkontakten erfolgt bei dieser Gruppe keine weitere Auffrischimpfung.
Bei Personen über 60 Jahren ganz generell, sowie bei Personen ab sechs Monaten, bei denen eine erhöhte Gefahr für einen schweren COVID 19 Verlauf besteht, empfiehlt die STIKO jährliche Auffrischimpfungen. Welche Erkrankungen zu diesem erhöhten Risiko führen, und welche weiteren, spezielleren Konstellationen unter diese Empfehlung fallen, erfahren Sie hier.
Wir werden unser COVID-19 Impfprogramm im Herbst 2023 mit dem Beginn der Grippeimpfsaison wieder aufnehmen.
Rezeptbestellungen
Liebe Patientinnen, liebe Patienten,
aus logistischen Gründen bitten wir Sie, Rezepte grundsätzlich einen Tag vor der geplanten Abholung zu bestellen. Im hektischen Praxisalltag ist es meistens nicht möglich, Ihnen vor Ort bestellte Rezepte sofort auszustellen und mitzugeben.
Danke für Ihr Verständnis
Bleiben sie mit unserem Newsletter auf dem Laufenden!
Ab 2023 nur noch elektronische AU
Ab 1. Januar 2023 sind ausnahmslos alle Arbeitgeber dazu verpflichtet und müssen dazu in der Lage sein, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gesetzlich krankenversicherter Patientinnen und Patienten auf elektronischem Wege von der Krankenkasse zu beziehen. Das bedeutet für sie als unsere Patient*Innen, dass Sie dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit nur melden, aber keine entsprechende Bescheinigung mehr vorlegen müssen. Die Bescheinigung wird von uns, ebenfalls elektronisch, an ihre Krankenkasse übermittelt. Von dort kann die Bescheinigung vom Arbeitgeber bezogen werden. Für uns bedeutet das, dass wir nur noch in begründeten Fällen bzw. auf ausdrücklichen Wunsch eine Ausfertigung für Arbeitgeber und Patient*Innen erstellen, da wir im Sinne des nachhaltigen Wirtschaftens und der Ressourcenschonung auf eigentlich unnötige Papierausdrucke verzichten möchten.
Derzeit nur Auffrischimpfungen!
Derzeit können wir Ihnen aufgrund der Impfstoffverfügbarkeit in unserer Praxis für COVID-19 (Corona) nur Auffrischimpfungen anbieten. Für Grundimmunisierungen (Erst- und Zweitimpfungen) wenden Sie sich bitte an das örtliche Impfzentrum.
Zu krank um in die Praxis zu kommen?
Unsere Videosprechstunde kann vielleicht weiterhelfen. Buchen Sie sich hierfür einen Termin über den entsprechenden Button, oder per Telefon! Lesen Sie unsere Hinweise zur Videosprechstunde und halten für die Sprechstunde ein Ausweisdokument mit Lichtbild bereit!
Das E-Rezept: Bereit - Wenn Sie es sind!
Wir haben unsere internen Prozesse der Medikamentenverordnung auf das E-Rezept umgestellt. Höchste Zeit also, dass auch sie, als unsere Patient*Innen, sich mit diesem neuen Weg der Medikamentenverordnung vertraut machen. Wir sind der Meinung, es könnte sich lohnen. Wie sie sich am besten fit für das E-Rezept machen können, erfahren sie auf unserer Themenseite zum E-Rezept. Vorerst bekommen Sie aber auch weiter ein Papierrezept ausgehändigt, das Sie wie gewohnt in der Apotheke Ihrer Wahl abgeben können. Das Rezept ist im Rahmen der Digitalisierung nur etwas größer geworden.
Ihre Hausarztpraxis im Juni 2023
AU-Sprechstunde
Sie liegen mit hohem Fieber im Bett, haben schlimmen Durchfall oder derart starke Rückenschmerzen, dass Sie uns nicht in der Praxis aufsuchen können, brauchen aber am selben Tag eine Konsultation, weil z.B. der Arbeitgeber am ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung verlangt? Dafür haben wir eine spezielle Videosprech-
stunde für Akutes und Ungeplantes, oder kurz: AU-Sprechstunde.
Bitte beachten Sie die folgende gesetzliche Regelung zur Krankschreibung im Rahmen einer Videositzung:
Das Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist in einer Videosprechstunde sowohl bei bekannten als auch bei zuvor unbekannten Patientinnen und Patienten möglich:
bis zu 3 Tage: unbekannte Patientinnen und Patienten
bis zu 7 Tage: bekannte Patientinnen und Patienten
Voraussetzung dafür ist, dass die Symptomatik eine Abklärung per Videosprechstunde zulässt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
Eine Folgekrankschreibung mittels Videosprechstunde ist zudem nur dann möglich, wenn die Patientin oder der Patient für die vorhergehende AU zu einer persönlichen Untersuchung in der Praxis war.
Hausärzte im Grillepark
Ärztliche Kompetenz
Menschliche Zuwendung
Digitaler Service
Dr. med. Stefan Zimmermann
Facharzt für Allgemeinmedizin, Diabetologie
Ivo Schmid
Facharzt für Allgemeinmedizin, Notfallmedizin
Willkommen bei den Hausärzten im Grillepark!
Wir sind eine weltoffene allgemein- und familienmedizinische Praxis in Minden-Dankersen. In unserer täglichen Arbeit sind wir geleitet von dem Ziel, Sie und Ihre Familienangehörigen in allen medizinischen Fragen fachkompetent und einfühlsam zu begleiten und zu unterstützen. Familienmedizin umfasst ein besonders weites Feld, das wir soweit wie möglich mit unseren Mitteln abzudecken versuchen. Allgemeinmedizin beinhaltet in diesem Sinne alles von der Notfallversorgung bis zur sozialmedizinischen Unterstützung z.B. bei der Antragstellung für medizinische Leistungen. Das Hauptaugenmerk liegt in unserer Praxis auf der Behandlung weit verbreiteter Krankheiten und den dazugehörigen Symptomen und Beschwerden, manchmal auch "Volkskrankheiten" genannt. Zu nennen sind hier insbesondere, aber nicht nur, der Bluthochdruck, alle Arten von Infektionskrankheiten, Erkrankungen des Bewegungsapparates, Schilddrüsenerkrankungen, Erkrankungen des Bauchraumes, der Nieren und der Blase. Besondere Expertise können wir Ihnen im Bereich der Diabetologie anbieten.
Neben den rein körperlichen Erkrankungen können wir für Sie auch erster Ansprechpartner in Fragen psychischer, psychosomatischer und psychiatrischer Störungen sein. In allen Fällen werden wir bei entsprechenden Konstellationen und Erfordernissen zeitgerecht fachärztliche Expertise in Ihren Behandlungfall miteinbeziehen. Unser Ziel ist es, Ihnen stets die bestmögliche Behandlung zukommen zu lassen. Als Hausärzte verstehen wir uns als Ihr Lotse im Gesundheitswesen. Gerne möchten wir für Sie die allgemeinärztliche und die spezielle fachärztliche Behandlung koordinieren und steuern. Wir glauben, dass durch ein abgestimmtes Vorgehen und der Vermeidung von nicht zielführenden, manchmal sogar gefährlichen Maßnahmen schlussendlich das beste Ergebnis für Sie zu erzielen ist. Letzteres ist der Anspruch den wir an uns selbst stellen.
Alles was mit COVID-19 (Corona) zu tun hat
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Bildernachweis
Photo Christmas Photo by Chad Madden on Unsplash
Photo Test positive by Medakit Ltd on Unsplash
Foto von Pixabay: https://www.pexels.com/de-de/foto/person-die-auf-sofa-liegt-269141/
Pillen Photo by James Yarema on Unsplash