Rezeptbestellungen

Seit der Einführung des e-Rezeptes und der Möglichkeit der papierlosen Einlösung in der Apotheke, bearbeiten wir Rezeptbestellungen wie folgt:

Bestellen sie Rezepte bitte jederzeit am besten über unsere App x.Patient. Alternativ können sie auch via e.mail Rezepte bestellen. Seit Februar 2024 können sie dazu auch unsere Rezeptbox, einen speziell dafür eingerichteten Anrufbeantworter, nutzen. Sie erreichen die Rezeptbox über unsere Haupttelefonnummer (0571- 388 38 68). Wichtig ist, dass ihre Versichertenkarte vor der ersten Rezeptausstellung eines jeden Quartals bei uns vor Ort eingelesen wurde. Dies ist leider noch immer in jedem Quartal erneut erforderlich. Sollte das noch nicht der Fall gewesen sein, oder können sie uns auf keinem der beschriebenen Wege erreichen, dann kommen sie bitte persönlich mit ihrer Versichertenkarte in unserer Praxis vorbei.

Rezepte, deren Bestelleingang wir ihnen vormittags bis spätestens 12:00 Uhr bestätigt haben, können ab c.a. 15:00 Uhr des gleichen Tages in der Apotheke ihrer Wahl eingelöst werden.

Rezepte, deren Bestelleingang wir ihnen nach 12:00 Uhr bestätigt haben, können am darauffolgenden Tag ab 9:00 Uhr in der Apotheke ihrer Wahl eingelöst werden.

Rezepte, die sie über die Rezeptbox bestellen, können ab dem folgenden Werktag 14:00 Uhr eingelöst werden.
Eine Bestätigung des Rezepterstellung erhalten in diesem Fall nur, wenn ihre aktuelle e.mail Adresse in unserem System hinterlegt ist.

Sie müssen uns nicht vorab mitteilen, welche Apotheke sie planen aufzusuchen.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nur noch elektronisch!


Ab 1. Januar 2023 sind ausnahmslos alle Arbeitgeber dazu verpflichtet und müssen dazu in der Lage sein, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gesetzlich krankenversicherter Patientinnen und Patienten auf elektronischem Wege von der Krankenkasse zu beziehen. Das bedeutet für sie als unsere Patient*Innen, dass Sie dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit nur melden, aber keine entsprechende Bescheinigung mehr vorlegen müssen. Die Bescheinigung wird von uns, ebenfalls elektronisch, an ihre Krankenkasse übermittelt. Von dort kann die Bescheinigung vom Arbeitgeber bezogen werden. Für uns bedeutet das, dass wir nur noch in begründeten Fällen bzw. auf ausdrücklichen Wunsch eine Ausfertigung für Arbeitgeber und Patient*Innen erstellen, da wir im Sinne des nachhaltigen Wirtschaftens und der Ressourcenschonung auf eigentlich unnötige Papierausdrucke verzichten möchten.