Einwilligung und Aufklärung COVID-19 mRNA Impfstoffe (BioNTech/Comirnaty und Moderna/Spikevax)

Welche Personen unter 60 Jahren sollen ab 2023  jährliche COVID-19 Auffrischimpfungen erhalten?



BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem
erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen
der Eingliederungshilfe.

Personen ≥ 6 Monate mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung für einen schweren COVID-19-Verlauf infolge einer Grundkrankheit, wie z. B.:

▶Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (COPD)
▶Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen
▶Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen
▶Adipositas
▶ZNS-Erkrankungen, wie z. B. chronische neurologische Erkrankun-
gen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische Erkrankun-
gen oder zerebrovaskuläre Erkrankungen
▶Trisomie 21
▶Angeborene oder erworbene Immundefizienz (z. B. HIV-Infektion,
chronisch-entzündliche Erkrankungen unter relevanter immun-
supprimierender Therapie, Z. n. Organtransplantation
▶aktive neoplastische Krankheiten

▶Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen, bei
denen durch eine COVID-19-Impfung vermutlich keine schützende
Immunantwort erzielt werden kann.